Ehevertrag hier: Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung bei Schenkung der Schwiegereltern

Seit kürzlicher Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Hinblick auf die jetzt mögliche Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe ist höchste Aufmerksamkeit bei der Auseinandersetzung gemeinsamen Immobilienvermögens geboten.

Es gilt durch entsprechende Berücksichtigung derartiger Umstände in der Scheidungsfolgenvereinbarung sicherzustellen, dass nach der Auseinandersetzung nicht weiter der Rückforderungsanspruch der an der Vereinbarung nicht direkt beteiligten Schwiegereltern besteht. Insoweit reicht es auf keinen Fall aus, einen derartigen Fall mit einem Fall sogenannter ehebedingter Zuwendung etwa gleichzustellen. Eine Zugewinnausgleichung zwischen den Eheleuten allein kann insoweit im Zweifel noch keine ausgleichende Gerechtigkeit herbeiführen, da der Beschenkte noch den in vielen Fällen erheblichen Ausgleichsanspruch der Schwiegereltern zu befürchten hätte.

Hier ist es dann auch unverzichtbar, diesbezügliche ehevertragliche Inhalte für eine nachfolgende Scheidung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt festzulegen, da ansonsten droht, dass die anzustrebende Gesamtregelung lückenhaft bleibt und die angestrebte endgültige Streitvermeidung nicht erreicht wird.

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