Ein Auto das nicht fährt wird nicht geführt.

Alkoholreste im Auto als Alibi für eine Autofahrt ohne Suff oder wer schläft hat viellecht doch gesündigt:
 
Wer betrunken das Auto startet und dann Licht und Musik anmacht, wird erst dann bestraft, wenn jemand sieht oder sich aus den Umständen ergibt, dass das Auto bewegt wurde.
 
Denn eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) setzt nach heute herrschender Rechtsprechung voraus, dass das Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand in Bewegung gesetzt wurde. Früher war es bereits strafbar, wenn man den Motor angelassen, die Handbremse gelöst oder den Scheinwerfer eingeschaltet hatte.
 
Komplizierter wird es, wenn man fern einer Trinkgelegenheit aufgefunden wird, denn so das Kalkül, wenn kein Alkohol in Reichweite ist, muss der Täter ja nach dem Suff noch gefahren sein. Gefährlich kann es also immer werden, wenn es keine allzu abstruse Denkmöglichkeit gibt, wo der Alkohol hergekommen sein mag.
 

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