Geschieden und glücklich, ohne zu verarmen.

Jede Lebenspartnerschaft ist ein Vertrag und die Scheidung ist die Vertragsabwicklung. Diese Erkenntnis ist nicht romantisch, hilft aber ungemein eine möglichst lange Partnerschaft und Ehe zu führen und nicht unglücklich durch Trennung und Scheidung zu werden.

Entscheidend ist häufig, ob die Erwartungen an das Alltagsleben übereinstimmen. Wo will man leben, in der Stadt oder auf dem Land, im Eigenheim oder der Stadtwohnung, möchte man Kinder, eigene oder angenommene und wann, wer soll die Kinder versorgen und welche Einschränkungen im Beruf sind für die Partner akzeptabel und soll die Schwiegermutter nach einem Schlaganfall in ein Heim oder will man sie zu Hause versorgen? Die Antworten auf diese beispielhaften Fragen, entscheiden häufig über eine glückliche Partnerschaft und Ehe.

Hinzukommen unerwartete Dinge, die sich für niemanden kalkulieren lassen, unabhängig davon, wie genau und sorgfältig man seine Partnerschaft gepflegt hat. Daher bleibt jede Partnerschaft ein Risikovertrag auf den man sich aus guten Gründen einlässt.
Hält man es mit Churchill, der gerne damit zitiert wird, er glaube nur an die Statistiken, die er selbst gefälscht hat, dürfte die vom statistischen Bundesamt ermittelten aktuelle Scheidungsquote von 39% nur der Gipfel des Eisberges sein. Nicht erfasst von dieser Quote, nach der immerhin schon fast jede 2. Ehe geschieden wird, sind die Patchwork-Partnerschaften ohne Trauschein und die vielen Ehen, die durch das Versterben eines Partners enden.

Der demografische Wandel führt dazu, dass auch immer mehr langjährige Ehen von 20 Jahren und mehr, geschieden werden. Glaubt man der zitierten Statistik, werden Scheidungen zudem überproportional von Frauen eingeleitet und schon lange vor dem Scheidungsantrag vorbereitet.

Um einen Rosenkrieg zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Scheidungen immer einen erfahrenen Familienrechtler aufzusuchen.

Denn selbst bei einvernehmlichen Scheidungen sieht der Gesetzgeber aus gutem Grund vor, dass diese von einem Anwalt eingereicht werden müssen. Ohnehin ist Einvernehmlichkeit bei der Scheidung nur dann möglich, wenn die Auflösung der Ehe und Partnerschaft behandelt wird, wie die Auflösung eines Vertrages, ausgewogen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.

Bei strittigen Scheidungen sind Anwälte auf beiden Seiten unerlässlich. In beiden Fällen schützt die anwaltliche Beratung im Idealfall davor, durch die Scheidung nicht die Familie zu zerstören oder sich finanziell zu ruinieren.

Was häufig übersehen wird ist, dass sich bei Scheidungen nicht mehr nur die Ehepartner gegenüberstehen, sondern Menschen mit eigenen auch wirtschaftlichen Interessen. Nach der Scheidung bleiben Sie aber gemeinsam Eltern, mit oder ohne Umgang und Sorgerecht. Der Geschiedene bleibt Familienmitglied und möglicherweise auch Geschäftspartner bei bestimmten Vermögenswerten, Krediten, Eigenheim, Anlagen oder auch Unternehmen. Der Verlauf der Scheidung ist für daher für eine akzeptable Basis der künftigen Beziehungen entscheidend.

Unbedingt ist es zu vermeiden, dass Emotionen, Schmerz, Angst oder Wut die Gespräche und Verhandlungen bei der Scheidung diktieren. Ein Unterfangen, das am besten dann gelingt, wenn die Scheidung professionell wie eine geschäftliche Transaktion durch spezialisierte Anwälte abgewickelt wird.

Die Situation ist vergleichbar mit einer Herztransplantation, die man ebensowenig weder selbst vornimmt, noch vom Hausarzt vornehmen lässt, sondern selbstverständlich von einem Kardiologen und Chirurgen als Spezialisten.

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