GEZ-Beitragsservice / Rechtsschutzversicherungen

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Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann

Immer wieder erreichen uns Bitten potenzieller Mandanten, wir mögen uns ihrer Fälle gegen die „Gebührenbescheide“ der Landesrundfunkanstalten annehmen. Dieses vorzugsweise zu Bedingungen ihrer Rechtsschutzversicherungen. In 95 % aller Fälle übernehmen wir diese Mandate nicht. Daher ist es an der Zeit, einmal zu veröffentlichen, warum dieses so ist.

Das Ergebnis vorweg: auch wir sind von den Haushaltsabgaben betroffen und bezahlen diese auch. Dieses würden wir nicht tun, wenn wir nur auch einen einzigen rechtlich zuverlässigen Weg wüssten, der gewährleistet, sich erfolgreich gegen die Bezahlung zur Wehr setzen zu können. Im Internet kursieren diverse Geschichten, warum die Erhebung der Gebühren, deren Vollstreckung etc. nicht rechtmäßig sein soll. Ferner diverse Tipps, wie man sich angeblich um die Bezahlung drücken kann. Die meisten Fälle sind entschieden und zwar eigentlich immer zugunsten der Landesrundfunkanstalten. Jedenfalls gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der man sich erfolgreich gegen die letztlich zwangsweise Einziehung der Gebühren zur Wehr setzen kann. Dieses mag sich in der Zukunft vielleicht einmal ändern, derzeit ist ein Vorgehen gegen die Landesrundfunkanstalten allerdings mit einem extremen Risiko verbunden. Natürlich kann auch nicht pauschal der Tipp abgegeben werden, doch lieber alles zu schlucken und zu bezahlen. Jeder Fall, jeder Gebührenbescheid unterliegt einer Einzelprüfung. Jedoch trifft die Betroffenen hier ein Kostenrisiko. Der Mandant der eine Rechtsschutzversicherung hat, meint häufig, dass diese hier eintritt. Und ja, dieses ist auch so, jedenfalls dann, wenn der Fall versichert ist und es um sehr viel Geld geht. Allerdings sind sich die meisten überhaupt nicht darüber im Klaren, was Ihre Rechtsschutzversicherung denn überhaupt bezahlt. Üblicherweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen nur die gesetzlichen Gebühren. Allerdings handelt es sich bei den gesetzlichen Gebühren um die Mindestgebühren, die der Rechtsanwalt jedenfalls im gerichtlichen Verfahren nicht unterschreiten darf. Im Wege der Honorarvereinbarungen darf er allerdings mehr nehmen, als die gesetzlichen Gebühren und das tun die meisten Rechtsanwälte auch. Warum, können Sie der nachfolgenden Berechnung entnehmen:

 

Bei den Beiträgen der Landesrundfunkanstalten geht es meistens um Forderungen im Bereich zwischen € 500,00 und € 1.000,00. Diese Forderung ist dann der Streitwert, nach dem die gesetzlichen Gebühren berechnet werden.

 

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit fällt zunächst die so genannte Geschäftsgebühr an. Diese betrifft den gesamten außergerichtlichen Bereich. Im Falle der Gebühren also neben Einarbeitung in den Sachverhalt und rechtliche Prüfung die Einlegung des Widerspruchs oder sonstigen Rechtsmittels gegen den Bescheid nebst Begründung. Alsdann die Prüfung des zumeist ablehnenden Widerspruchsbescheides und die Erörterung des weiteren Vorgehens. Bei der Geschäftsgebühr hat der Rechtsanwalt in bestimmten Grenzen einen Ermessensspielraum. In der Regel und mehr wird von den Rechtsschutzversicherungen auch üblicherweise nichts bezahlt, fällt hier eine 1,3-fache Gebühr an. Bei einem Streitwert bis € 1.000,00 zahlt die Rechtsschutzversicherung bei diesem Gebührensatz inklusive Auslagenpauschale und Umsatzsteuer € 147,56.

Wird alsdann der Klageweg beschritten, ist hiervon die Hälfte auf die Kosten des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Wiederum ausgehend von einem Streitwert von € 1.000,00 fallen hier die so genannte Verfahrensgebühr und die Termingebühr an. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Anrechnung insgesamt € 358,92 inklusive Mehrwertsteuer versteht sich. Dieses für ein Verfahren, welches möglicherweise mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre dauert. Oder anders ausgedrückt, wenn man die durchschnittlichen anwaltlichen Stundensätze zugrunde legt, sind durch die Zahlung der Rechtsschutzversicherungen gerade mal 1 bis 2 Stunden abgedeckt. Natürlich können wir nicht für die Rechtsanwälte ihres Vertrauens sprechen. Wir halten es jedenfalls so, dass wir unsere Stundensätze vereinbaren und Zahlungen Ihrer Rechtsschutzversicherungen anrechnen. Auch, wenn es schmerzt, dieses mit aller Deutlichkeit zu sagen, unsere Beauftragung rechnet sich für Sie in diesen Fällen ganz unabhängig von Erfolgsaussichten in der Regel nicht. Wenn Sie uns gleichwohl beauftragen wollen, würden wir uns selbstverständlich freuen.

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