Inklusion und HVV

Inklusion ist das Gegenteil von Ausgrenzung. Alle großen Unternehmen haben sich diesem Ziel verschrieben, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Handicap geht. Aber leider klappt das im Detail nicht immer, weil die Mitarbeiter auch nur Menschen sind. Es scheint manchmal, dass es noch nicht in der Gesellschaft angekommen ist, dass kein Mensch in Deutschland unter Betreuung steht – also keine Entmündigung meint.  Die rechtliche Betreuung kennt kein Oben wo der Betreuer steht und Unten wo der Betreute steht: Mütter wollen ihren Kindern Gutes und ihnen hin und wieder auch etwas schenken. Die Mutter die wir vertraten, wollte ihrem Sohn eine Dauerfahrkarte für den HVV schenken, damit dieser in seiner Freizeit mobil ist. Wir füllten das Formular des HVV aus und machten alle Angaben, die gewollt waren. Bezahlen wollte die Mutter, Benutzer der Karte sollte der Sohn sein und die Karte sollte in die Kanzlei geschickt werden: Das war zuviel für die Mitarbeiterin. Sie sah auf das Geburtsdatum des Benutzers der Karte, sah dass er schon erwachsen ist und schloss messerscharf: Der steht unter Betreuung. Der bekommt keine Karte, wenn der Betreuer das nicht erlaubt.

Falsch. Ein Betreuer kann wohl nur in seltenen und besonders gelagerten Fällen bestimmen, dass dem betreuten Menschen eine Fahrkarte geschenkt wird oder, dass dieser diese benutzt. Leider wusste das die Mitarbeiterin nicht und war auch nicht zu überzeugen. Dann wird sich jetzt wohl die Geschäftsführung des HVV mit dem Anliegen beschäftigen müssen, damit es anderen rechtlich betreuten Menschen nicht genau so ergeht. Im Fall des Jungen unserer Mandantin wird zur Beschleunigung der Betreuer gebeten, dem HVV sein Einverständnis zu erklären. Denn der Betreuer hat natürlich nichts gegen die Fahrkarte und weiss auch, dass rechtliche Betreuung keine Entmündigung ist.

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