Fixierung durch Chemie

Die Rechtslage sollte zumindest den damit professionell befassten Berufsgruppen klar sein: Freiheitsentziehende Maßnahmen, kurz FEM genannt, bedürfen der richterlichen Genehmigung, die wiederum nur erteilt werden darf, wenn es keine Alternativen zum Freiheitsentzug gibt.

Nun werden Betroffenen während einer gerichtlich angeordneten Unterbringung ebenso wie den Pflegebedürftigen in Heimen auffällig häufig Neuroleptka genannte Medikamente wie Melperon, Pipamperon, Diazepam, Haldol und Risperidon gegeben.

Nicht selten gibt es dafür sogar sogenannte Bedarfsverordnungen von Ärzten. wenn die Medikamente aufgrund ihrer stark beruhigenden und antriebshemmenden Wirkung gegeben werden, handelt es sich um eine Fixierung durch Medikamente, die sehr häufig rechtswidrig ist.

Denn der Unruhe eines Patienten kann man vielfältig entgegen treten, insbesondere durch mehr Personal. Dagegen ist die Gabe häufig auch sehr gefährlich, da sie Herzinfarkte, schwerwiegende Infektionen wie Lungenentzündungen oder Schlaganfälle hervorrufen können.

Eine Situation die eine richterliche Abwägung der Verhältnismäßigkeit bedarf, wenn ein Betreuer die Fixierung der Medikamente beantragen sollte. Das Ergebnis müsste nahezu immer eine Versagung der Genehmigung sein. Entsprechende Anträge werden daher auch gar nicht gestellt, die Medikamente aber doch gegeben.

Doch Ob Patienten ruhiggestellt werden, hängt sehr häufig schlicht von der Pflegedienstleitung oder auch nur von dem diensthabenden Pfleger ab. Die Verantwortlichen setzen laut Experten auf die Hilflosigkeit der Betroffenen, die Unwissenheit der Angehörigen und das große Interesse von Betreuern an einer “ruhigen Betreuungsakte”.

In einigen Heimen findet die Gabe solcher Medikamente auch organisiert statt um zunächst am Personalaufwand sparen zu können und dann eine höhere Pflegestufe mit einer höheren Rendite zu realisieren.

Ein klarer Fall der zivilen- und strafrechtlichen Haftung.

 

 

 

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