Betreuungsrecht

Inklusion für Generationen: komlementäre Hilfe und rechtliche Assistenz statt Entmündigung und Bevormundung!

Durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung werden täglich Menschen besonders in ohnehin schwierigen Lebenssituationen in ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder verlieren diese sogar vollständig.

Davon betroffen sind nicht nur Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung, sondern auch alle die für ihre Umwelt einen engen Verhaltenskorridor des “Normalen” verlassen oder in unübersichtliche und vielschichtige Krisensituationen geraten, mit denen Angehörigen und die vorhandenen Sozialdienste überfordert sind.

Nach unserer Berufserfahrung werden in diesen Fällen von vielen Institutionen, wie z.B. Krankenhäusern, Behörden oder Einrichtungen, zunehmend reflexartig Rechtliche Betreuungen als Lösung für diese Problemlagen angesehen.
Die damit verbundenen gravierenden Grundrechtseingriffe  werden hinter der konkreten Konfliktlösung zurückgestellt. Eine von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geforderten Inklusion des Menschen durch rechtliche Assistenz wird so verhindert.
Wir gehen davon aus, dass komplementäre Hilfen auch in Krisensituationen eine Vielzahl von gesetzlichen Betreuungen überflüssig macht.

Mit einer passgenauen Beratung und einer umfassenden Unterstützung gelingt es uns in vielen Fällen Ihre Angelegenheit auch ohne rechtliche Betreuung zu regeln.

Wir suchen mit Ihnen bereits im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten, die eine rechtliche Betreuung nicht notwendig werden lassen.

Und wir suchen mit Ihnen nach Wegen, um eine bereits eingerichtete Betreuung wieder aufzuheben.