Nachlassverteilung

ein friedlicher Weg der Erbauseinandersetzung

Einvernehmliche Verteilung einer Erbschaft:

Wir helfen Ihnen, das Erbe einvernehmlich aufzuteilen. Dazu schließen wir mit der Ebengemeinschaft einen Vertrag, der den Aufwand für Sie verringert und eine friedliche Abwicklung zum Ziel hat.
Geeignet ist das Angebot für Ebengemeinschaften, die eine friedliche Lösung suchen.

Voraussetzungen:

Die Bereitschaft aller Beteiligter, dass das Erbe friedlich verteilt werden soll.

Ziele:

  • Friedliche Umsetzung der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments
  • Entlastung der Erben vom administrativen Aufwand
  • Fachkundige Verwaltung und Aufteilung des Erbes
  • Vermeidung von Auseinandersetzungen
  • Schutz von unerfahrenen und schutzbedürftigen Erben

Ablauf:

Nachdem wir den Erbauseinandersetzungsvertrag mit Ihnen zusammen entwickelt haben, setzen wir ihn konsequent Schritt für Schritt um. Wir beschaffen alle Informationen über Werte und Salden und stellen diese transparent allen Beteiligten zur Verfügung. Anschließend wird das Erbe nachvollziehbar verteilt.

Dauer:

Die Dauer richtet sich nach der Komplexität des Nachlasses.

Kosten:

Um die Regeln der Verteilung nach Maßgabe der Erbfolge oder des Testaments zu ermitteln, berechnen wir mit dem Faktor 1,5 sowie zusätzlich für jeden Erben 0,3 eine Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Gebühren für die Verteilung ist gesetzlich nicht geregelt. Wir orientieren uns dabei regelmäßig an den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins e.V., die in der Praxis entwickelt wurden und von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt sind.
Erfahrungsgemäß liegen diese Gebühren weit unter den Kosten einer streitigen Auseinandersetzung. Vermieden werden können dabei auch häufig wirtschaftliche Schäden am Nachlass sowie Zerwürfnisse zwischen den Erben.

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