Honorar

Die Kosten der anwaltlichen Interessenvertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In geeigneten Fällen besteht die Möglichkeit der Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen oder der Beantragung von Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch Stundenhonorare. Diese variieren je nach Rechtsgebiet  zwischen € 150,00 und € 250,00. Im Einzelfall kann von diesen Stundensätzen abgewichen werden. Die Beantragung von Prozesskosten oder Verfahrenskostenhilfe ist von weiteren Voraussetzungen abhängig, über die wir Sie gerne informieren.

Über die weiteren Einzelheiten informiert Sie Ihr zuständiger Sachbearbeiter. Welche Rechtsgebiete wir bearbeiten, entnehmen Sie bitte unserer Hauptseite im Internet.