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LG Hamburg: Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung von Befangenheitsanträgen beim Beschwerdegericht
Das Landgericht Hamburg vertritt in einem Beschluss vom 21.09.2015 – AZ 301 T 394/14- die Auffassung, dass Beschlüsse mit denen die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit zurückgewiesen werden, nicht mehr angegriffen werden können, wenn das Gericht als Rechtsmittelinstanz entschieden hat. Es schließt sich damit der Rechtsauffassung des OLG Köln im Beschluss vom 24.03.2004 an AZ 11 W 16/04.
Die Sache liegt nun dem OLG Hamburg zur Entscheidung vor.