“Betreut und betrogen?”

Das Abendblatt berichtete in seiner Ausgabe am 9. September über einen erschreckenden Fall aus dem Betreuungsrecht. “BETREUT UND BETROGEN ?”

Die Betroffenen erleben eine rechtliche Betreuung nicht selten als das einschneidendste Ereignis in ihrem Leben seit dem Ende ihrer Kindheit. Und das nur, weil sie an einer psychischen oder seelischen Krankheit leiden oder einfach nur alt sind. Viel zu häufig scheint damit der Verlust aller Rechte als erwachsener Mensch verbunden zu sein. Obwohl Betreuung doch nach Lebenshilfe klingt, ist sie eben doch nur ein Rechtsinstitut.

Selbstkritisch gesehen liegt das auch an uns Juristen selbst, die wir über die Rechte der Betroffenen wachen sollen. Dabei hatte der Gesetzgeber die Entmündigung spät genug, am 1. Januar 1992, abgeschafft. Eine Veränderung in den Köpfen hat jedoch häufig noch nicht stattgefunden. Aus Vormundschaftsrichtern wurden Betreuungsrichter und aus Vormündern wurden Betreuer. Eine besondere Ausbildung als Betreuer gibt es bisher nicht. Die Bezahlung der Betreuer ist schlecht.

Für die Betroffenen ist das eine explosive Mischung, da im schlimmsten Fall schlecht ausgebildete und unterbezahlte Betreuer die ganze Macht über Leben und Finanzen in den Händen halten. Das Sicherheitsnetz sind da die Gerichte, wenn sie denn von Übergriffen erfahren und auch handeln. Rechtsanwälte mit spezialisierten Kenntnissen sind viel zu rar und werden zu häufig als störend empfunden. Dabei ist der Anwalt genau der Sand im Getriebe, der in der Vergangenheit zur Verwirklichung des Rechtsstaates erheblich beigetragen hat, was letztlich im Interesse aller liegt.

Bei dem beschriebenen Fall scheint das System nicht reibungslos funktioniert zu haben. Es bedarf nicht einmal den Verdacht eines Betruges, um sich zu wünschen, dass wieder die Wünsche der Dame von der Elbchaussee im Mittelpunkt stehen. Unabhängig davon, ob sie vermögend oder dement ist.

Viel zu häufig wird mit dem Wort Demenz ein Urteil über Freiheit oder Selbstbestimmung getroffen. Zeitgemäß ist das schon lange nicht mehr. Auch demente Personen haben eine unzerbrüchliche Menschenwürde. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2003 Gesetz in Deutschland ist – sollte der Aufbruch in eine inklusive Gesellschaft begonnen worden sein. Deren Auswirkungen auf das deutsche Geschäftsfähigkeits- und Betreuungsrecht sind in Rechtsprechung und Literatur aber noch weitgehend unerforscht. Der geschätzte Kollege Klaus Lachwitz tritt bereits seit vielen Jahren eben hierfür ein.

Bis dahin müssen die Betroffenen warten und müssen nicht zuletzt auf eine starke Anwaltschaft vertrauen, die auch im Detail nicht nachgibt, bis der Wille der Betroffenen ohne jeden vernünftigen Zweifel festgestellt werden kann.

 

 

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