Schluss mit lustig – Lehrer sind keine Supereltern

Mitunter trifft man als Anwalt in der Berufspraxis Lehrer an, die sich selbst für eine Art Supereltern halten. Allgemein anerkannt ist, dass Kinder zu Erziehungswecken nicht geschlagen werden dürfen. Leider erleben Schüler die Gewalt von gestern in neuem Gewand – in der Form des Mobbing. So werden Schüler herabgesetzt oder mit Anforderungen bedacht, die für andere nicht gelten. In manchen Fällen geht das so weit, dass Kinder von Lehrern auch außerhalb der Schule angegangen werden. In einem jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte sich eine Lehrerin in einem Buch über eine Schülerin lustig gemacht. Der BGH schob dem ein Riegel vor und betonte, dass Kinder bei ihrer Entwicklung besonders schutzwürdig sind.

BGH Urteil vom 15.09.2015 – VI ZR 175/14

Aus dem Urteil:  “Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen….Das Recht jedes Kindes auf ungehinderte Entwicklung zur Persönlichkeit – auf “Person werden” – umfasst dabei sowohl die Privatsphäre als auch die kindgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit. Der konkrete Umfang des Rechts des Kindes auf ungestörte kindliche Entwicklung ist vom Schutzzweck her unter Berücksichtigung der Entwicklungsphasen des Kindes zu bestimmen…”

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