Mit Testament und Anwalt gegen Erbschleicher

Einen Paragrafen gegen Erbschleicherei gibt es nicht.  Da grundsätzlich Testierfreiheit herrscht, wird niemand dadurch zum Erbschleicher, dass er zum Erben eingesetzt wurde es ist auch niemand gezwungen, sein Vermögen innerhalb der Familie zu vererben.

Kommt aber Druck oder Nötigung dazu, spricht man von Erbschleicherei. Lebt der Erblasser in einem Pflegeheim ist dagegen auch ein Kraut gewachsen, denn die Heimgesetze bestimmen, dass Pflegeheime, Pfleger und deren Verwandte keine Erbschaften annehmen dürfen. Schon wieder anders ist es bei der ambulanten Pflege zu Hause durch Pfleger,  Ärzte und Betreuer. Diese wiederum dürfen erben, obwohl sie mindestens genau so viel Druck ausüben können.

Da insbesondere Einsamkeit ein Einfallstor für Erbschleicherei ist, kann auch ein gemeinschaftliches Testament unter Eheleuten dagegen schützen: Denn bei einem speziell formulierten sogenanntes “Berliner Testament”, ist das Testament bindend. Das bedeutet, dass ein potentieller Erbschleicher in einer solchen Konstellation nicht als Erbe eingesetzt werden kann.

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