Wer kontrolliert Betreuungsvereine ?

Um als Betreuungsverein anerkannt zu werden, muss der Verein ein Verfahren durchlaufen, das landesrechtlich geregelt und immer nur für das Bundesland wirksam ist, in dem die Anerkennung erfolgt. Soweit bekannt, werden in den Bundesländern ausschließlich gemeinnützige Vereine anerkannt. Damit geht einher, dass diese Vereine keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.

Die Anerkennungsvoraussetzungen sind engmaschig gesetzlich geregelt. Der Betreuungsverein muss danach neben seinen Mitgliedern eine ausreichende Zahl von qualifizierten Mitarbeitern haben, mit denen die in der Norm genannten gesetzlichen Aufträge erfüllt werden können. Ohne Anerkennung werden dem Verein keine Betreuungen vom Gericht übertragen. Seine Ziele ergeben sich dann nur aus seiner Satzung und können von den gesetzlichen Zielen abweichen.

Aufgrund der anspruchsvollen Aufgaben die dem anerkannten Betreuungsverein obliegen, haben die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Regel eine Ausbildung als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, Jurist, Arzt, Kaufmann oder ähnliches absolviert. Mindestens sichert eine langjährige Tätigkeit als Pfleger oder ehrenamtlicher Betreuer die Qualifikation für ihre Tätigkeit.

Ausführliche Informationen über Betreuungsvereine haben wir im Infobrief der Kindernothilfe 12/2015 zusammengefasst.

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