Betreuung erfolgreich abwehren

Betreuung heute hat nach den gedruckten Buchstaben des Gesetzes nichts mehr mit der Entmündigung von gestern zu tun. Allerdings wird sie häufig als ebenso entmündigend empfunden.

Der Grund hierfür ist, dass Betreuungen häufig nicht auf eigenen Wunsch der Betroffenen eingerichtet werden, sondern weil andere denken, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Häufig sind es gutmeinende Ärzte in Krankenhäusern, gestresste Angestellte von Banken, Pflegedienste oder Haushaltshilfen, denen etwas komisch am Verhalten vorkommt und eine Betreuung in Gang setzen.

Natürlich gibt es gute Gründe und ist es gut, dass quasi jeder fürsorgliche Mitmensch ein behördliches Verfahren zum Schutz von Alten und Kranken einleiten kann. Aber ist das auch immer nötig?

Beantworten sie für sich die nachfolgenden Fragen ehrlich: 

  1. Sind sie und Ihr Partner älter als 70?
  2. Leben Ihre Kinder mehr als 50 km entfernt?
  3. Sehen sie Ihre Kinder weniger als einmal die Woche?
  4. Sind sie schwerbehindert?
  5. Leiden sie an einer chronischen Krankheit?
  6. Steht ihnen eine größere Operation bevor?
  7. Hören sie schwer?
  8. Fällt ihnen manchmal ein Wort nicht ein?
  9. Sagen sie offen ihre Meinung?
  10. Kritisieren sie, wenn es nötig ist, auch schon mal ihre Putzkraft oder andere Hilfspersonen?
  11. Haben Sie Schulden?
  12. Haben Sie ein Wertpapierdepot?
  13. Haben Sie ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung mit mehr als € 50.000?
  14. Sind sie geübt in geschäftlichen Dingen?
  15. Können sie, wenn es sein muss, auch ihren Bankberater von ihren Entscheidungen überzeugen?
  16. Haben sie demnächst vor, einen größeren Betrag zu verschenken?
  17. Haben sie eine größere Ausgabe geplant?

Wenn Sie drei oder mehr der vorstehenden Fragen mit ja beantwortet haben, besteht die Gefahr, dass Sie von der Einrichtung einer Betreuung überrascht werden können. Mitunter reicht es bereits aus, dass man einen Unfall erleidet und die Verwandten sind nicht schnell genug erreichbar oder, dass man als Senior ein Bankgeschäft machen will, das man vorher noch nie gemacht hat.

Die Gerichte sind überlastet und können den Einzelfall nur mit einem Mindestmaß an Aufwand bearbeiten. Die eingesetzten Betreuer sind häufig genug schlecht bezahlte fremde Personen, die für eine Betreuung im Wortsinne nicht ausreichend bezahlt werden. Und hinzukommt, dass es auch viele eigennützige Motive gibt, um einen anderen unter Betreuung stellen zu lassen, die sich mit den knappen Ressourcen der Justiz nur schwer aufdecken lassen.

Hiervor schützt eine gezielte Vorsorge und, wenn eine Betreuung bereits eingerichtet wurde, eine gezielte Beratung eines versierten Rechtsanwaltes.

In den meisten Fällen können Betreuungen durch Vorsorgevollmachten verhindert werden. Was wenig bekannt ist, diese kann man auch nach der Einrichtung der Betreuung noch errichten. Denn die Betreuung bedeutet nicht, dass man geschäftsunfähig ist. Dies ist der wesentliche Vorteil zur Entmündigung und hat zur Folge, dass sie sich selbstverständlich auch anwaltlichen Rat einholen können.

Allerdings muss eine Vorsorgevollmacht einige wesentliche Erfordernisse erfüllen, damit sie geeignet ist, eine gegebenenfalls bestehende Betreuung auch wieder aufzuheben.

Die Details ihres Einzelfalls wird ihnen einen versierter Anwalt in einem Beratungsgespräch erläutern und ihnen helfen, das Beste aus der Situation zu machen.

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